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Allgemeine Geschäftsbedingungen

WKE Konzert- & Eventveranstaltungs GmbH, FN 445810d, UID ATU 70 26 57 13, DVR-Nummer 09 / 260 3711 (im Folgenden kurz „WKE“ genannt) mit Firmensitz Opernring 7/19 1010 Wien ist Mitglied der Kammer der Gewerblichen Wirtschaft Wien, Sektion Freizeitbetriebe. Gewerbeschein für das freie Gewerbe "Organisation von Veranstaltungen" und „Konzertagentur“.
Die WKE veranstaltet die Schloss Schönbrunn Konzerte (im Folgenden KONZERTE).
Die KONZERTE finden in der Orangerie, in der Großen Galerie, im Weißgoldzimmer (nicht barrierefrei) des Schloss Schönbrunn oder im Schlosstheater statt. Festgehalten wird, dass der Kunde keinen Anspruch auf Abhaltung des Konzertes in einem bestimmten Konzertsaal hat.

Eintrittskarten – Kauf & Buchung:

Eintrittskarten können bei Verfügbarkeit vor Ort gekauft werden, die Bezahlung erfolgt bar oder mit Kreditkarte. Online können Tickets im Webshop nach Verfügbarkeit erworben werden. Bei Online-Buchung im Webshop erfolgt die Zahlung über Kreditkarte. Bei Kauf der Eintrittskarte durch Vermittler erfolgt die Bezahlung bar, durch Kreditkarte oder durch Banküberweisung. Jede Eintrittskarte erhält erst durch vollständige Bezahlung durch den Endkunden ihre Gültigkeit. Die angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie einschließlich aller sonstigen Abgaben und Zuschläge. Die Angabe der Kreditkartennummer sowie des Ablaufdatums der Kreditkarte berechtigt die WKE, den Gesamtbetrag der Bestellung nach erfolgter Buchungsbestätigung auch ohne die Originalunterschrift über die Kreditkarte abzubuchen.

Eintrittskarten - Zustellung, Verwendung:

Sämtliche Eintrittskarten und/-oder Unterlagen in Zusammenhang mit den Packagebuchungen sind spätestens 30 Minuten vor gebuchter Leistung in unserer Reservierungszentrale beim straßenseitigen Haupteingang der Orangerie oder direkt bei unserem Treffpunkt beim Haupteingang in das Schlossgebäude abzuholen; der konkrete Abholungsort wird entweder auf der Reservierungsbestätigung oder (im Fall eines Vermittlers) auf dem Voucher bekanntgegeben. Der Vermittler hat den Abholungsort auf seinem Voucher bekanntzugeben. Die WKE haftet nicht für vom Vermittler falsch- oder nicht bekanntgegebene Informationen.

Eintrittsberechtigungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Mit dem Kauf der Eintrittsberechtigung akzeptiert der Kunde auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WKE und die Hausordnung des Veranstaltungsortes.

Umtausch / Rückgabe / Storno von Eintrittskarten / Veranstaltungsabsage, -änderungen / Rückzahlungen:

Da seitens des Veranstalters gemäß diesen AGB eine Dienstleistung zur Freizeitbetätigung erbracht wird und für diese ein bestimmter Zeitpunkt vereinbart ist, ist das Rücktrittsrecht im Fernabsatz nach §11 FAGG gemäß §18 Abs. 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist daher nicht möglich. Datum und Anzahl der Eintrittskarten müssen vor dem Kauf auf ihre Richtigkeit überprüft werden, insbesondere bei Onlinebuchungen, ob alle Angaben korrekt im Warenkorb dargestellt werden. Ein Ersatz für nicht oder (z.B. durch Zuspätkommen) nur teilweise in Anspruch genommene Eintrittskarten ist ebenso ausgeschlossen wie ein Ersatz für verloren gegangene Eintrittskarten. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

Geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Besetzungs- bzw. Programmänderungen sind vorbehalten. Im Falle einer Absage, Verschiebung von Aufführungszeit – und/oder Aufführungsort, Abänderung des Konzertspielortes, Programm- oder Besetzungsänderungen werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel, Vorverkaufsgebühren oder Versandspesen) ersetzt.

Bis 24h vor dem Beginn der Veranstaltung darf der Kunde, der direkt bei der WKE gebucht hat, das Ticket für das Konzert (keine Packagebuchungen) kostenfrei schriftlich stornieren und bekommt von der WKE den gesamten bezahlten Betrag rückerstattet. Bis 48h vor dem Beginn der Veranstaltung darf der Kunde, der direkt bei der WKE gebucht hat, die jeweilige Packagebuchung kostenfrei schriftlich stornieren und bekommt von der WKE den gesamten bezahlten Betrag rückerstattet. Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich über Rückbuchung auf die Kreditkarte oder per Banküberweisung, eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Eine Erstattung des Eintrittspreises bei Nichterscheinen des Endkunden ist ausgeschlossen.

Sollte der Kunde über einen Vermittler gekauft haben, muss er auch bei diesem seine gebuchte Leistung stornieren. Bei Buchung unserer Services über Dritte, gelten die AGBs bzw Stornierungsrichtlinien der jeweiligen Unternehmen.

Datenschutz:

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm elektronisch bekannt gegebenen Daten von der WKE zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -abwicklung elektronisch verarbeitet werden. Er stimmt ebenso einer Weitergabe dieser Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG) an Konzerngesellschaften (Mutter- und-/oder Tochtergesellschaften) der WKE zu. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit widerrufen werden kann. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass am Konzertort vor, während und nach dem Konzert Fotos angefertigt werden können und zu Zwecken der Dokumentation und/oder Bewerbung der Veranstaltung veröffentlicht werden können. Im Fall von Bild- und Tonaufnahmen durch den Konzertveranstalter oder durch berechtigte Dritte nimmt der Kunde zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die von ihm eventuell entstehenden Aufnahmen ohne Vergütung sowie ohne Einschränkung verwendet werden dürfen.

Hausordnung, Gerichtsstand, Recht:

Jeder Kunde akzeptiert mit dem Kauf seiner Konzertkarte die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes. Die Hausordnung der Orangerie ist an der Garderobe ausgehängt. Die Hausordnung des Schloss Schönbrunn finden Sie unter: www.schoenbrunn.at/park-und-hausordnung. Gerichtsstand für Verfahren gegen Firmenkunden und/oder Privatkunden aus dem Ausland ist das sachlich zuständige Gericht in Wien; für Privatkunden aus dem Inland ihr örtlich und sachlich zuständiges Gericht. Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen zur Anwendung.

Allgemeines:

Jeder Kunde ist gemäß Wiener Veranstaltungsgesetz verpflichtet, seine Garderobe abzugeben. Für die Verwahrung der Garderobe wird eine Gebühr eingehoben. Wertgegenstände, die sich in oder an einem hinterlegten Kleidungsstück, einer abgegebenen Tasche oder sonstigen Gegenständen befinden, werden nicht vom Verwahrungsvertrag erfasst. Für an der Garderobe abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände sowie für nicht an den Garderoben abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn der Schaden wurde von der WKE vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Während des Konzerts sind jegliche Bild- und Tonaufnahmen sowie die Verwendung von Mobiltelefonen sowie elektronischen Geräten strikt untersagt. Der Getränkekonsum ist ausschließlich im Barbereich und im Garten gestattet.

Anweisungen:

Den durch Lautsprecher oder persönlich übermittelten (Sicherheits-) Anweisungen des Veranstaltungs- und Sicherheitspersonals ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Bei Missachtung von Anweisungen ist ein Verweis aus der Veranstaltungsstätte möglich. Diesfalls besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten der Eintrittskarte.